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OLG Koblenz, 15.10.2014 - 13 WF 923/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2015, 284
- FamRZ 2015, 785
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96
Umfang der Prozeßkostenhilfe für Scheidungssache
Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2014 - 13 WF 923/14
Vielmehr ist damit auch automatisch eine Erweiterung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf den Vergleich verbunden (im Anschluss an OLG Dresden OLGR 1996, 249).2.
- OLG Bamberg, 10.06.2021 - 2 WF 61/21
Verfahrenskostenhilfe bei außergerichtlicher Scheidungsfolgenvereinbarung im …
Die Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe und der Anwaltsbeiordnung tritt im Zeitpunkt des Abschlusses des Einigungsvertrages kraft Gesetzes ein, ohne dass ein Erstreckungsantrag notwendig ist (OLG Koblenz, 15.10.2014, 13 WF 923/14; OLG Dresden, 14.01.2021, 20 WF 936/20). - OLG Köln, 04.01.2024 - 10 WF 170/23 Zwar wird von der Gegenansicht vorgebracht, im Rahmen des Güterrechts bestünden nach dem Gesetz nur auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche (vgl. OLG Koblenz,Beschl. v. 15.10.2014 - 13 WF 923/14, FamRZ 2015, 785), gerade von dort wird aber konzediert, dass - wie vorliegend - über eine Grundstücksübertragung diese Güterrechtsansprüche "abgegolten" werden.
- OLG Dresden, 14.01.2021 - 20 WF 936/20
Erstreckung der Beiordnung bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
In § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 RVG wird zwar ausdrücklich nur die Erstreckung der Beiordnung geregelt; damit ist aber auch für die dort genannten Gegenstände eine Erweiterung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe verbunden (OLG Koblenz FamRZ 2015, 785 f.; OLGR Dresden 1996, 249 zur Vorgängervorschrift des § 122 BRAGO).